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Behörde online | Passamt
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Informationen zum Passamt/Einwohnermeldeamt der Stadt Regen erhalten Sie im Bayernportal.

Nach § 1 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald er 16 Jahre alt ist.
Ausweis im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis.
Diese Besitzpflicht kann statt mit einem Ausweis auch mittels eines gültigen Reisepasses erfüllt werden.
Hinweis: Bei Ausreise aus Deutschland z.B. zu Urlaubszwecken benötigen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Reisedokument.


Welche Dokumente Sie zur Einreise in Ihr Reiseziel benötigen können Sie auf folgender Internetseite erfahren.
Einreisebestimmungen für alle Länder - Information des Auswärtigen Amtes


Ausweisdokumente

Personalausweis, Vorläufiger Personalausweis

Seit November 2010 erhalten Sie bei Beantragung den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Diesen Ausweis können Sie genauso nutzen, wie Sie es von Ihrem alten Personalausweis kennen.
Aber der „Neue“ kann noch viel mehr!
Im Inneren befindet sich ein Chip, mit Hilfe dessen sie die sogenannte Online-Ausweisfunktion nutzen können, um sich im Internet oder an Automaten auszuweisen. Des Weiteren sind sie für die digitale Unterschrift vorbereitet.
Für mehr Sicherheit bei Personenkontrollen werden (verpflichtend seit 2021) auch zwei Fingerabrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises gespeichert.
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Antragstellung, bei der Ihnen auch ein Informationsheft ausgehändigt wird.
Die Wartezeit ab Antragstellung beträgt circa zwei Wochen.

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:
o   persönliches Erscheinen
o   Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
o   Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
o  Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bei Beantragung unter 16 Jahren für den Personalausweis, unter 18 Jahren für den Reisepass)
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Sollten Sie Ihr Dokument nicht persönlich abholen können, finden Sie hier eine
Abholvollmacht Personalausweis

Vorläufiger Personalausweis
Sollte Ihr Personalausweis oder Reisepass bereits abgelaufen sein, und Sie bei der Antragstellung eines Personalausweises glaubhaft machen, dass sie sofort einem Ausweis benötigen, kann Ihnen das Passamt einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.

Benötigte Unterlagen siehe Personalausweis

Gebühren:
o Personalausweis unter 24 Jahre 22,80 €
o Personalausweis über 24 Jahre 37,00 €
o Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Express-Reisepass

Zur Einreise in bestimmte Länder sind sie verpflichtet sich mit einem gültigen Reisepass auszuweisen.
Nach Beantragung ist mit einer Wartezeit von circa drei bis vier Wochen zu rechnen. Sollten sie schneller einen Reisepass benötigen, kann ein Express-Pass oder einen vorläufigen Pass ausgestellt werden. Für genauere Informationen erkundigen Sie sich bitte im Passamt.
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
o persönliches Erscheinen
o Reisepass oder Personalausweis zur Identifikation
Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (bei Beantragung unter 18 Jahren)

Sollten Sie Ihr Dokument nicht persönlich abholen können, finden Sie hier eine Abholvollmacht.
Abholvollmacht Reisepass

Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass ist höchstens ein Jahr gültig. Der Vorteil liegt jedoch darin, dass der Pass direkt im Passamt ausgestellt wird und dadurch nur mit sehr geringen Wartezeiten zu rechnen ist.
Unterlagen zur Antragstellung siehe Reisepass.

Express-Reisepass
Beim Express-Reisepass handelt es sich um einen regulären Reisepass, welcher aber durch die Bundesdruckerei in Berlin innerhalb von 3 Werktagen hergestellt wird. Bei einer solchen Beantragung fallen zusätzliche Gebühren von Seiten der Bundesdruckerei an.

Gebühren:
o Reisepass unter 24 Jahre 37,50 €
o Reisepass über 24 Jahre 70,00 €
o Vorläufiger Reisepass 26,00 €
o Zusatzgebühren Expresspass 32,00 €

Kinderreisepass (vor 2024)

Bis Ende 2023 konnte für Kinder bis 12 Jahre im Passamt ein sogenannter Kinderreisepass beantragt werden. Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2024 die Kinderreisepässe abgeschafft, die Möglichkeit der Neuausstellung oder Verlängerung bzw. Aktualisierung der Kinderreisepässe besteht daher nicht mehr. Da nach wie vor für Reisen ins Ausland auch für jedes Kind ein gültiges Reisedokument erforderlich ist, muss für jedes Kind ein Personalausweis bzw. Reisepass mitgeführt werden. 

Eine Geburtsurkunde ist kein Ausweisdokument um ins Ausland zu reisen! Des Weiteren ist auch darauf hinzuweisen, dass ebenfalls ein Dokument nach Österreich, Italien, Frankreich usw. mitzuführen ist, auch wenn es keine Grenzkontrollen mehr gibt.

Bitte beachten Sie, dass die Herstellung eines Reisepasses (ca. drei bis vier Wochen) oder Personalausweises (ca. zwei bis drei Wochen) deutlich länger dauert, als dies zuvor beim Kinderreisepass der Fall war!

Für die Antragstellung eines Personalausweises oder Reisepasses wird folgendes benötigt:
o Persönliche Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung.
o Aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes (jeden Alters).
Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern.
o Unterschrift des Kindes, sobald es schreibkundig ist.
o Ab einem Alter von sechs Jahren: Scan von zwei Fingerabdrücken.

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